NC-Check 2027

Gib deinen Abiturschnitt ein und sieh sofort, welche Studiengänge realistisch sind.

Studiengang Kategorie Richtwert WS 25/26 Tendenz Deine Chance

* Wichtig zum Verständnis: Eine amtliche bundesweite NC-Statistik gibt es nicht – der NC ist kein Grenzwert, sondern das Ergebnis eines Verfahrens und steht immer erst hinterher fest. Die Werte hier sind redaktionelle Orientierungswerte, abgeleitet aus den veröffentlichten Auswahlgrenzen des Wintersemesters 2025/26. Je nach Hochschule und Studienort weichen sie erheblich ab, viele Fächer sind mancherorts sogar zulassungsfrei. Bei Medizin, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie gilt der Wert nur für die Abiturbestenquote (30 % der Plätze) – die übrigen 70 % werden über Eignungstests, Ausbildung und hochschuleigene Verfahren vergeben, dort zählt nicht allein die Note. Die Tendenz-Spalte ist eine redaktionelle Einschätzung. Angaben ohne Gewähr.

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Was ist der Numerus Clausus (NC)?

Der Numerus Clausus (lateinisch: „geschlossene Zahl") ist eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, bei denen die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen übersteigt. Er wird in Form einer Abitur-Durchschnittsnote angegeben — zum Beispiel 1,8 — und bedeutet: Im letzten Auswahlverfahren wurde der letzte verfügbare Platz an jemanden mit dieser Note vergeben.

Wichtig: Der NC ist kein fester Grenzwert, sondern ein Ergebnis des Verfahrens und schwankt jedes Semester. Er hängt davon ab, wie viele Bewerber sich für einen Studiengang anmelden und wie viele Plätze die jeweilige Hochschule anbietet.

Wie entsteht der NC?

In Deutschland regelt das Hochschulzulassungsrecht der einzelnen Bundesländer, wie Studienplätze vergeben werden. Grundsätzlich gilt:

NC vs. Abiturnote — was ist der Unterschied?

Deine Abiturnote ist der Durchschnitt aus deinen Prüfungs- und Kursleistungen. Der NC eines Studiengangs ist der Schnitt des schlechtesten zugelassenen Bewerbers im letzten Semester. Liegt deine Note besser (kleiner) als der NC, hast du statistisch gute Chancen — aber keine Garantie, da sich die Bewerberfelder jedes Jahr verändern.

Tipps, wenn dein NC nicht reicht

Wichtig für Medizin: Der TMS wird zum TMSnat

Wenn du Medizin studieren willst, führt am Eignungstest praktisch kein Weg vorbei – die Hochschulen müssen in ihrem Auswahlverfahren ein Testergebnis berücksichtigen. Für deinen Jahrgang ändert sich dabei etwas Grundlegendes:

Die wichtigsten Bewerbungsfristen

Die genauen Termine für das Wintersemester 2027/28 veröffentlicht hochschulstart.de im Frühjahr 2027. Einzelne Hochschulen können bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern abweichende Fristen setzen – schau dort immer zusätzlich nach.

Häufige Fragen zu NC und Studienplatz

Was kann ich tun, wenn mein NC nicht reicht?

Du hast fünf realistische Hebel: einen Eignungstest (für Medizin Pflichtweg), eine abgeschlossene Ausbildung oder Dienste als Quotenpunkte, einen Standortwechsel (der NC variiert stark zwischen Unis), die Fachhochschule mit oft niedrigeren Grenzen – oder ein verwandtes Fach ohne Zulassungsbeschränkung mit späterem Wechsel. Wartesemester sammeln bringt im zentralen Verfahren dagegen seit 2020 nichts mehr.

Wie funktioniert das Nachrückverfahren?

Im zentralen Verfahren (hochschulstart.de) läuft das Nachrücken automatisch: Nach der Koordinierungsphase werden frei gebliebene Plätze im „Koordinierten Nachrücken“ an Bewerber ohne Zulassung vergeben – erst über die bestehenden Ranglisten, verbleibende Restplätze werden unter den Neubewerbern dieser Phase verlost. Eine Neubewerbung auf Medizin und Co. (bundesweit zulassungsbeschränkt) ist in dieser Phase allerdings nicht mehr möglich.

Wie funktioniert das Losverfahren für Studienplätze?

Bleiben nach allen regulären Verfahren Plätze übrig, verlosen viele Hochschulen diese direkt – unabhängig von Note und Wartezeit. Die Bewerbung läuft formlos oder per Online-Formular bei der jeweiligen Hochschule, meist im September/Oktober (zum Sommersemester im März/April). Es lohnt sich, kurz vor Semesterstart gezielt die Restplatzbörsen und Uni-Websites zu prüfen.

Bringen Wartesemester noch etwas?

Im zentralen Vergabeverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie nicht mehr – die Wartezeitquote wurde zum Sommersemester 2020 abgeschafft. Chancen verbessern sich stattdessen über Eignungstests, Ausbildung und Dienste. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Fächern einzelner Hochschulen kann Wartezeit vereinzelt noch ein Kriterium sein – das regelt jede Hochschule selbst.

Ist der NC eine feste Mindestnote?

Nein. Der NC ist keine vorab festgelegte Hürde, sondern das Ergebnis des Wettbewerbs: die Note des letzten zugelassenen Bewerbers im vergangenen Verfahren. Er verschiebt sich jedes Semester mit dem Bewerberfeld – eine „zu schlechte“ Note kann im nächsten Durchgang also durchaus reichen.