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Geld nach dem Abi: Was dir zusteht und was du regeln musst

Die Kurzantwort: Das Kindergeld (259 €/Monat) läuft nach dem Abi bis zu vier Monate automatisch weiter – und während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis zum 25. Geburtstag. Fürs Studium kommt BAföG bis 992 € dazu, beim Jobben gilt die Minijob-Grenze von 603 € und der Mindestlohn von 13,90 €. Hier sind alle Zahlen, Regeln und die Checkliste für den Start ins eigene Geldleben.

259 €Kindergeld/Monat 2026992 €BAföG-Höchstsatz10.010 €mehr BAföG zahlst du nie zurück

Kindergeld nach dem Abi: läuft weiter – wenn du diese Regeln kennst

259 Euro im Monat (2026) gibt es bis zum 25. Geburtstag – solange du in Ausbildung bist: Studium, Berufsausbildung, duales Studium. Und die wichtigste Regel für die Zeit direkt nach dem Abi:

Die 4-Monats-Brücke: Zwischen Abi und Ausbildungs- oder Studienbeginn zahlt die Familienkasse bis zu vier volle Kalendermonate weiter – die normale Sommerlücke (Juli bis September/Oktober) ist damit abgedeckt. Auch anerkannte Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD, IJFD u. a. nach § 32 EStG) zählen als Kindergeld-Zeit.

Wann es endet: Wenn du nach dem Abi einfach nur jobbst oder die Lücke länger als vier Monate wird, ohne dass ein Dienst oder eine Bewerbungsphase nachweisbar ist. Wichtig: Als ausbildungsplatzsuchend gemeldet (z. B. bei der Agentur für Arbeit) läuft das Kindergeld auch über die vier Monate hinaus weiter.

Eine Verdienstgrenze gibt es nicht mehr: Seit 2012 darfst du in der ersten Ausbildung unbegrenzt dazuverdienen, ohne das Kindergeld zu gefährden. Erst in einer Zweitausbildung (z. B. Master nach Berufsausbildung) gilt die 20-Wochenstunden-Grenze für Erwerbsarbeit.

BAföG: die halbe Miete fürs Studium

Der Höchstsatz liegt bei 992 Euro im Monat (eigene Wohnung, inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Wie viel du bekommst, hängt vom Einkommen deiner Eltern ab – die Hälfte ist geschenkter Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen.

BAföG-FaktDas bedeutet es für dich
Rückzahl-Deckel 10.010 €Mehr musst du nie zurückzahlen – egal wie lange du gefördert wurdest. Rückzahlung beginnt erst Jahre nach dem Abschluss, in kleinen Raten.
ElternabhängigEntscheidend ist das Elterneinkommen aus dem vorletzten Jahr. Faustregel: Auch bei mittlerem Einkommen lohnt der Antrag oft – ablehnen kann das Amt immer noch.
Früh beantragenGezahlt wird ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend. Antrag digital über „BAföG Digital" – am besten direkt nach der Zulassung.
Auch für schulische AusbildungSchüler-BAföG gibt es für bestimmte schulische Ausbildungen (z. B. Pflegeschulen, Fachoberschulen) – als voller Zuschuss ohne Darlehensanteil. Für die betriebliche Ausbildung ist stattdessen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur zuständig.

Selbst verdienen: Minijob, Werkstudent, Ausbildung

Was du 2026 mit eigenem Einkommen erwarten kannst:

WegGeldDas Kleingedruckte
Minijobbis 603 €/Monat (2026)Steuer- und für dich praktisch abgabenfrei; die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn.
Jobben nach Stundenmind. 13,90 €/Stunde (Mindestlohn 2026)Gilt ab 18 auch für Aushilfsjobs. Ausnahme: Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis 3 Monate sind vom Mindestlohn ausgenommen – ab dem 4. Monat muss auch ein freiwilliges Praktikum bezahlt werden.
WerkstudentenjobStundenlohn frei verhandelbarNeben dem Studium bis 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit – dann bleiben Sozialabgaben (außer Rente) außen vor.
Ausbildung / duales StudiumVergütung ab Monat 1Je nach Branche sehr unterschiedlich; dazu bleibt das Kindergeld bis 25 bestehen.
Freiwilligendienst (FSJ/BFD)Taschengeld bis 676 €/Monat (Deckel 2026)Meist zahlen Träger weniger (oft 300–450 €), teils plus Unterkunft/Verpflegung; Kindergeld läuft weiter.
Neuer Wehrdienstca. 2.600 €/Monat SoldSeit 2026 freiwillig; ab 6 Monaten Verpflichtung. Details im Ratgeber „Nach dem Abi".

Steuern: Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an – wird dir im Ferienjob trotzdem Lohnsteuer abgezogen, holst du sie dir mit einer einfachen Steuererklärung im Folgejahr zurück.

Die Finanz-Checkliste für den Start

Häufige Fragen zum Geld nach dem Abi

Bekomme ich nach dem Abi weiter Kindergeld?

Ja – bis zu vier Kalendermonate Übergangszeit zwischen Abi und Ausbildung/Studium sind automatisch abgedeckt, anerkannte Freiwilligendienste zählen komplett, und während Ausbildung oder Studium läuft es bis zum 25. Geburtstag (259 Euro/Monat, Stand 2026). Nur bei reinem Jobben oder einer längeren ungemeldeten Lücke endet es.

Wie viel BAföG bekomme ich?

Das hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Der Höchstsatz liegt 2026 bei 992 Euro im Monat (eigene Wohnung inkl. Versicherungszuschlag). Die Hälfte ist Zuschuss, die Hälfte zinsloses Darlehen – und zurückzahlen musst du höchstens 10.010 Euro, egal wie viel du bekommen hast.

Wie viel darf ich verdienen, ohne das Kindergeld zu verlieren?

In der ersten Ausbildung: unbegrenzt – die alte Verdienstgrenze wurde 2012 abgeschafft. Erst in einer Zweitausbildung (etwa einem Master nach abgeschlossener Berufsausbildung) darfst du höchstens 20 Wochenstunden nebenher arbeiten.

Muss ich als Schüler oder Student Steuern zahlen?

Meist nicht: Bis zum Grundfreibetrag bleibt dein Jahreseinkommen einkommensteuerfrei, und der Minijob (bis 603 Euro/Monat 2026) ist ohnehin pauschal abgegolten. Wurde dir im Ferienjob Lohnsteuer abgezogen, bekommst du sie über die Steuererklärung in der Regel komplett zurück.

Was verdient man im FSJ oder BFD?

Ein Taschengeld, das der Träger festlegt – 2026 höchstens 676 Euro im Monat, üblich sind eher 300 bis 450 Euro, teils plus Unterkunft und Verpflegung. Dazu bleibst du kindergeldberechtigt und familienversichert.

Bin ich nach dem Abi noch krankenversichert?

Ja. In der Familienversicherung bleibst du während Studium oder schulischer Ausbildung in der Regel kostenlos bis zum 25. Geburtstag. Mit einer bezahlten Berufsausbildung wirst du automatisch selbst pflichtversichert – den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und du.

Wie es nach dem Abi weitergeht: Die 7 Wege im Überblick · Gap Year planen · Studium oder Ausbildung?

Alle Beträge Stand 2026 aus den amtlichen Quellen (BZSt/Familienkasse: Kindergeld und § 32 EStG; BMBF: BAföG-Sätze und Rückzahl-Deckel; Minijob-Zentrale: Geringfügigkeitsgrenze; BMAS: Mindestlohn; BAFzA: Taschengeld-Höchstgrenze Freiwilligendienste). Beträge wie Minijob-Grenze und Mindestlohn werden regelmäßig angepasst – verbindlich sind die aktuellen amtlichen Werte. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.