Startseite › Krank am Prüfungstag

Krank am Prüfungstag – was jetzt zu tun ist

Wenn du am Morgen einer Abiturprüfung krank aufwachst, zählen zwei Dinge: Melde dich sofort bei deiner Schule – noch vor Prüfungsbeginn – und geh noch am selben Tag zum Arzt. Mit einem rechtzeitigen Attest verlierst du nichts: Du schreibst die Prüfung einfach am Nachtermin, bereits abgelegte Prüfungen bleiben gültig. Ohne Meldung und Attest drohen dagegen 0 Punkte.

SofortSchule anrufen Heutezum Arzt 0Nachteile mit Attest

Die vier Schritte am Prüfungsmorgen

Schule anrufen – vor Prüfungsbeginn

Ruf im Sekretariat oder bei der Oberstufenkoordination an und melde dich prüfungsunfähig. „Unverzüglich“ heißt: sofort, nicht erst nach der Prüfung. Notiere dir, mit wem du gesprochen hast.

Noch heute zum Arzt

Lass dir die Prüfungsunfähigkeit für den heutigen Tag bescheinigen – eine normale Krankschreibung reicht nicht in jedem Land. Sag ausdrücklich, dass es um eine Abiturprüfung geht. In Mecklenburg-Vorpommern musst du direkt zum Amtsarzt (Gesundheitsamt anrufen!).

Attest sofort einreichen

Bring das Attest persönlich vorbei oder lass es abgeben – halte die Frist deines Landes ein (siehe Tabelle). Mach dir vorher ein Foto oder eine Kopie.

Nachtermin abwarten

Die Schule teilt dir den Nachschreibtermin mit. Deine bereits geschriebenen Prüfungen behalten ihre Gültigkeit – es geht nur um das versäumte Fach.

Wichtig: Tritt nicht „halbkrank“ an. Wer die Prüfung beginnt, kann die Erkrankung danach kaum noch geltend machen – in Bayern ist das ausdrücklich ausgeschlossen. Entscheide dich vorher.

Attest-Regeln und Nachtermine 2027 nach Bundesland

BundeslandWelches Attest?Frist / BesonderheitNachtermine 2027
Baden-WürttembergÄrztliches Zeugnis auf Verlangen; bei Zweifeln zusätzlich amtsärztlichUnverzüglich klären – sonst kann die Krankheit nicht mehr geltend gemacht werden04.05.–04.06.2027
BayernNormales ärztliches Zeugnis; Schule kann schulärztliches verlangenNach Prüfungsbeginn werden gesundheitliche Gründe i. d. R. nicht mehr anerkanntKein zentraler Termin – Einzelfall, bis 31.12.2027
BerlinNormales Attest reichtNachweis spätestens 3 Unterrichtstage nach dem Prüfungstag10.05.–01.06.2027
BrandenburgÄrztliche Bescheinigung (kein Amtsarzt gefordert)Unverzüglich; erbrachte Prüfungsteile bleiben gültig14.05.–31.05.2027
BremenNormales Attest genügtUnverzüglich vorlegen24.05.–31.05.2027
HamburgÄrztliches oder schulärztliches Attest auf VerlangenBei erneutem Versäumnis: stets schulärztliches Attest25.05.–31.05.2027
HessenNormales ärztliches ZeugnisInnerhalb von 3 Tagen einreichen18.05.–03.06.2027
Mecklenburg-VorpommernAmtsärztliches Zeugnis Pflicht – normales Attest reicht nichtUnverzüglich mitteilen; schärfste Regel bundesweit27.05.–02.06.2027
NiedersachsenNormales ärztliches Zeugnis (nur im Fach Sport amtsärztlich)Unverzüglich anzeigen und glaubhaft machen11.05.–07.06.2027
Nordrhein-WestfalenNormales ärztliches AttestOhne rechtzeitige Meldung gilt die Prüfung als nicht bestanden10.05.–24.05.2027
Rheinland-PfalzNormales Zeugnis; amtsärztliches auf VerlangenUnverzüglich nachweisen; erbrachte Leistungen zählen weiterNur En/Fr zentral (Feb. bzw. Mai/Juni); sonst legt die Schule den Termin fest
SaarlandNormales Attest; amtsärztliches auf VerlangenUnverzüglich nachweisen13.–21. Mai 2027 (Fach-Zuteilung per Rundschreiben)
SachsenÄrztliches Attest; Ausschuss kann amtsärztliches verlangenUnverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen12.05.–03.06.2027
Sachsen-AnhaltAttest mit bescheinigter Prüfungsunfähigkeit; amtsärztliches möglichUnverzüglich mitteilen und zweifelsfrei belegen25.05.–04.06.2027
Schleswig-HolsteinNormales Attest zunächst; bei Zweifeln amtsärztlichVor Bekanntgabe der Aufgaben geltend machenKein zentraler Termin – Kommission der Schule entscheidet
ThüringenÄrztliches Zeugnis; zusätzlich amtsärztliches möglichBinnen 3 Werktagen einreichen19.05.–09.06.2027

Für alle Haupttermine und weitere Landes-Fragen: Bundesland anklicken.

Häufige Fragen zu Krankheit im Abitur

Reicht ein normales Attest vom Hausarzt?

In fast allen Bundesländern ja – zumindest zunächst; bei Zweifeln kann die Schule ein amtsärztliches oder schulärztliches Zeugnis nachfordern. Die große Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern: Dort ist von vornherein ein amtsärztliches Zeugnis Pflicht. In Sachsen-Anhalt muss das Attest die Prüfungsunfähigkeit ausdrücklich bescheinigen.

Bis wann muss ich das Attest abgeben?

Grundsatz überall: unverzüglich – also noch am Prüfungstag melden und das Attest so schnell wie möglich nachreichen. Konkrete Fristen haben Berlin (3 Unterrichtstage), Hessen (3 Tage) und Thüringen (3 Werktage). Wer zu spät kommt, riskiert, dass die Krankheit nicht mehr anerkannt wird – in Baden-Württemberg ist das ausdrücklich geregelt.

Was passiert mit den Prüfungen, die ich schon geschrieben habe?

Sie bleiben in der Regel gültig – du holst nur die versäumte Prüfung am Nachtermin nach. Brandenburg und Rheinland-Pfalz schreiben das ausdrücklich in ihre Verordnungen; auch in den übrigen Ländern wird nur der versäumte Teil nachgeholt.

Was passiert, wenn ich ohne Attest einfach fehle?

Dann gilt das Fernbleiben als selbst verschuldet: Die versäumte Prüfung wird mit ungenügend bzw. 0 Punkten bewertet – bei mehreren versäumten Teilen gilt die gesamte Prüfung schnell als nicht bestanden. Melde dich deshalb immer sofort bei der Schule, auch wenn du das Attest erst später bekommst.

Ich fühle mich krank, könnte aber vielleicht schreiben – was tun?

Entscheide dich vor der Prüfung, nicht danach: Wer krank antritt und durchfällt, kann die Erkrankung hinterher kaum noch geltend machen – Bayern schließt das nach Prüfungsbeginn sogar ausdrücklich aus. Wenn du ernsthaft angeschlagen bist, geh zum Arzt und nutze den Nachtermin; dafür ist er da. Ein vorgetäuschtes Attest ist dagegen keine Option: Bei Zweifeln kann die Schule den Amtsarzt einschalten.

Weiterlesen: Abiturtermine aller Bundesländer · Abitur nicht bestanden – was jetzt? · Das Punktesystem erklärt

Grundlage: die Abitur- und Oberstufenverordnungen der 16 Bundesländer sowie die amtlichen Terminpläne 2027 (Stand August 2026). Im Einzelfall entscheidet die Prüfungskommission deiner Schule; verbindlich sind die amtlichen Verordnungen. Alle Angaben ohne Gewähr.