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Krank am Prüfungstag – was jetzt zu tun ist
Wenn du am Morgen einer Abiturprüfung krank aufwachst, zählen zwei Dinge: Melde dich sofort bei deiner Schule – noch vor Prüfungsbeginn – und geh noch am selben Tag zum Arzt. Mit einem rechtzeitigen Attest verlierst du nichts: Du schreibst die Prüfung einfach am Nachtermin, bereits abgelegte Prüfungen bleiben gültig. Ohne Meldung und Attest drohen dagegen 0 Punkte.
Die vier Schritte am Prüfungsmorgen
Schule anrufen – vor Prüfungsbeginn
Ruf im Sekretariat oder bei der Oberstufenkoordination an und melde dich prüfungsunfähig. „Unverzüglich“ heißt: sofort, nicht erst nach der Prüfung. Notiere dir, mit wem du gesprochen hast.
Noch heute zum Arzt
Lass dir die Prüfungsunfähigkeit für den heutigen Tag bescheinigen – eine normale Krankschreibung reicht nicht in jedem Land. Sag ausdrücklich, dass es um eine Abiturprüfung geht. In Mecklenburg-Vorpommern musst du direkt zum Amtsarzt (Gesundheitsamt anrufen!).
Attest sofort einreichen
Bring das Attest persönlich vorbei oder lass es abgeben – halte die Frist deines Landes ein (siehe Tabelle). Mach dir vorher ein Foto oder eine Kopie.
Nachtermin abwarten
Die Schule teilt dir den Nachschreibtermin mit. Deine bereits geschriebenen Prüfungen behalten ihre Gültigkeit – es geht nur um das versäumte Fach.
Attest-Regeln und Nachtermine 2027 nach Bundesland
| Bundesland | Welches Attest? | Frist / Besonderheit | Nachtermine 2027 |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ärztliches Zeugnis auf Verlangen; bei Zweifeln zusätzlich amtsärztlich | Unverzüglich klären – sonst kann die Krankheit nicht mehr geltend gemacht werden | 04.05.–04.06.2027 |
| Bayern | Normales ärztliches Zeugnis; Schule kann schulärztliches verlangen | Nach Prüfungsbeginn werden gesundheitliche Gründe i. d. R. nicht mehr anerkannt | Kein zentraler Termin – Einzelfall, bis 31.12.2027 |
| Berlin | Normales Attest reicht | Nachweis spätestens 3 Unterrichtstage nach dem Prüfungstag | 10.05.–01.06.2027 |
| Brandenburg | Ärztliche Bescheinigung (kein Amtsarzt gefordert) | Unverzüglich; erbrachte Prüfungsteile bleiben gültig | 14.05.–31.05.2027 |
| Bremen | Normales Attest genügt | Unverzüglich vorlegen | 24.05.–31.05.2027 |
| Hamburg | Ärztliches oder schulärztliches Attest auf Verlangen | Bei erneutem Versäumnis: stets schulärztliches Attest | 25.05.–31.05.2027 |
| Hessen | Normales ärztliches Zeugnis | Innerhalb von 3 Tagen einreichen | 18.05.–03.06.2027 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Amtsärztliches Zeugnis Pflicht – normales Attest reicht nicht | Unverzüglich mitteilen; schärfste Regel bundesweit | 27.05.–02.06.2027 |
| Niedersachsen | Normales ärztliches Zeugnis (nur im Fach Sport amtsärztlich) | Unverzüglich anzeigen und glaubhaft machen | 11.05.–07.06.2027 |
| Nordrhein-Westfalen | Normales ärztliches Attest | Ohne rechtzeitige Meldung gilt die Prüfung als nicht bestanden | 10.05.–24.05.2027 |
| Rheinland-Pfalz | Normales Zeugnis; amtsärztliches auf Verlangen | Unverzüglich nachweisen; erbrachte Leistungen zählen weiter | Nur En/Fr zentral (Feb. bzw. Mai/Juni); sonst legt die Schule den Termin fest |
| Saarland | Normales Attest; amtsärztliches auf Verlangen | Unverzüglich nachweisen | 13.–21. Mai 2027 (Fach-Zuteilung per Rundschreiben) |
| Sachsen | Ärztliches Attest; Ausschuss kann amtsärztliches verlangen | Unverzüglich dem Vorsitzenden mitteilen | 12.05.–03.06.2027 |
| Sachsen-Anhalt | Attest mit bescheinigter Prüfungsunfähigkeit; amtsärztliches möglich | Unverzüglich mitteilen und zweifelsfrei belegen | 25.05.–04.06.2027 |
| Schleswig-Holstein | Normales Attest zunächst; bei Zweifeln amtsärztlich | Vor Bekanntgabe der Aufgaben geltend machen | Kein zentraler Termin – Kommission der Schule entscheidet |
| Thüringen | Ärztliches Zeugnis; zusätzlich amtsärztliches möglich | Binnen 3 Werktagen einreichen | 19.05.–09.06.2027 |
Für alle Haupttermine und weitere Landes-Fragen: Bundesland anklicken.
Häufige Fragen zu Krankheit im Abitur
Reicht ein normales Attest vom Hausarzt?
In fast allen Bundesländern ja – zumindest zunächst; bei Zweifeln kann die Schule ein amtsärztliches oder schulärztliches Zeugnis nachfordern. Die große Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern: Dort ist von vornherein ein amtsärztliches Zeugnis Pflicht. In Sachsen-Anhalt muss das Attest die Prüfungsunfähigkeit ausdrücklich bescheinigen.
Bis wann muss ich das Attest abgeben?
Grundsatz überall: unverzüglich – also noch am Prüfungstag melden und das Attest so schnell wie möglich nachreichen. Konkrete Fristen haben Berlin (3 Unterrichtstage), Hessen (3 Tage) und Thüringen (3 Werktage). Wer zu spät kommt, riskiert, dass die Krankheit nicht mehr anerkannt wird – in Baden-Württemberg ist das ausdrücklich geregelt.
Was passiert mit den Prüfungen, die ich schon geschrieben habe?
Sie bleiben in der Regel gültig – du holst nur die versäumte Prüfung am Nachtermin nach. Brandenburg und Rheinland-Pfalz schreiben das ausdrücklich in ihre Verordnungen; auch in den übrigen Ländern wird nur der versäumte Teil nachgeholt.
Was passiert, wenn ich ohne Attest einfach fehle?
Dann gilt das Fernbleiben als selbst verschuldet: Die versäumte Prüfung wird mit ungenügend bzw. 0 Punkten bewertet – bei mehreren versäumten Teilen gilt die gesamte Prüfung schnell als nicht bestanden. Melde dich deshalb immer sofort bei der Schule, auch wenn du das Attest erst später bekommst.
Ich fühle mich krank, könnte aber vielleicht schreiben – was tun?
Entscheide dich vor der Prüfung, nicht danach: Wer krank antritt und durchfällt, kann die Erkrankung hinterher kaum noch geltend machen – Bayern schließt das nach Prüfungsbeginn sogar ausdrücklich aus. Wenn du ernsthaft angeschlagen bist, geh zum Arzt und nutze den Nachtermin; dafür ist er da. Ein vorgetäuschtes Attest ist dagegen keine Option: Bei Zweifeln kann die Schule den Amtsarzt einschalten.
Grundlage: die Abitur- und Oberstufenverordnungen der 16 Bundesländer sowie die amtlichen Terminpläne 2027 (Stand August 2026). Im Einzelfall entscheidet die Prüfungskommission deiner Schule; verbindlich sind die amtlichen Verordnungen. Alle Angaben ohne Gewähr.