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Mündliche Abiturprüfung Schleswig-Holstein 2027: Ablauf, Dauer, Regeln

Vier oder fünf Prüfungen: zwei schriftlich auf erhöhtem Niveau, eine schriftlich auf grundlegendem Niveau sowie eine oder zwei mündlich auf grundlegendem Niveau. Hier steht, wie die mündliche Prüfung in Schleswig-Holstein abläuft, wie lange sie dauert und wann du freiwillig nachlegen kannst.

20 MinPrüfungsdauer30 MinVorbereitung24. Märzschriftlich ab

Welche Fächer mündlich geprüft werden

Vier oder fünf Prüfungen: zwei schriftlich auf erhöhtem Niveau, eine schriftlich auf grundlegendem Niveau sowie eine oder zwei mündlich auf grundlegendem Niveau. Die 4. Prüfung ist wahlweise eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung. Freiwillig kann eine 5. Prüfung dazukommen, als mündliche Prüfung oder als besondere Lernleistung. Im Fach Sport ist als 4./5. Prüfung nur eine mündliche Prüfung möglich. Die Wahl erfolgt zu Beginn des 3. Halbjahres der Qualifikationsphase.

So läuft die Prüfung ab

Einzelprüfung vor einem Fachausschuss (Vorsitz, Prüfer/in, Schriftführer/in). Der Prüfling erhält zwei Aufgaben schriftlich zur Vorbereitung (in Mathematik aus verschiedenen Sachgebieten). Die Aufgaben dürfen weder die schriftliche Prüfung noch Klausuren der Qualifikationsphase wiederholen und sich nicht auf ein Halbjahr beschränken. Zuerst trägt der Prüfling beide Aufgaben in selbst gewählter Reihenfolge frei vor (Notizen erlaubt), danach folgt ein Prüfungsgespräch mit weitergehenden Fragen. Der Fachausschuss setzt die Punktzahl mit Mehrheit fest.

Dauer und Vorbereitung

Mündliche Prüfung in der Regel 20 Minuten. Präsentationsprüfung: Präsentation höchstens 10 Minuten, anschließendes Kolloquium mindestens 20 Minuten. Vorbereitung: 30 Minuten unter Aufsicht, nur mit von der Schule gestelltem Papier und genehmigten Hilfsmitteln. Mit Genehmigung der Abiturprüfungskommission bis zu 60 Minuten bei experimentellen oder gestalterischen Aufgaben. Präsentationsprüfung: Die Aufgabe kommt vier Schulwochen vorher, eine schriftliche Dokumentation ist spätestens zehn Tage vor dem Kolloquium abzugeben.

Zusätzliche mündliche Prüfungen

In den schriftlich geprüften Fächern gibt es mündliche Prüfungen nur auf Antrag des Prüflings. Der Antrag ist innerhalb der ersten beiden Unterrichtstage nach Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse zu stellen und dann verbindlich. Die Ergebnisse werden mindestens eine Woche, frühestens am sechsten Unterrichtstag vor Beginn der mündlichen Prüfungen mitgeteilt; vorher gibt es eine Beratung durch Tutor/in und Prüfer/in. Wer das Abitur rechnerisch nicht mehr bestehen kann, wird nicht zu den weiteren Prüfungen zugelassen.

Rechtsgrundlage

OAPVO Schleswig-Holstein vom 23.10.2020: § 13 (Abiturprüfungsfächer), § 16 Abs. 4 (Prüfungstage), § 21 (Zulassung), § 22 (Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungen), § 24 (Verfahren: Dauer 20 Min., Vorbereitungszeit 30 Min.), § 25 (Bewertung), § 27 (Präsentationsprüfung); für den Abiturjahrgang 2027 gilt nach § 40 Abs. 5 die am 31.07.2026 geltende Fassung (außer Anlage 1). Ergänzend fachbezogene Prüfungsregelungen 2027.

Amtliche Quelle: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Tipp: Wie du dich auf Vortrag und Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Mündliches Abitur: so bereitest du dich vor. Die mündlichen Termine in Schleswig-Holstein findest du auf Abitur Schleswig-Holstein 2027.

Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein

Wie lange dauert die mündliche Abiturprüfung in Schleswig-Holstein?

Die Prüfung dauert 20 Minuten, davor hast du 30 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht.

Welche Fächer mündlich geprüft werden – wie ist das in Schleswig-Holstein geregelt?

Vier oder fünf Prüfungen: zwei schriftlich auf erhöhtem Niveau, eine schriftlich auf grundlegendem Niveau sowie eine oder zwei mündlich auf grundlegendem Niveau. Die 4. Prüfung ist wahlweise eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung. Freiwillig kann eine 5. Prüfung dazukommen, als mündliche Prüfung oder als besondere Lernleistung. Im Fach Sport ist als 4./5. Prüfung nur eine mündliche Prüfung möglich. Die Wahl erfolgt zu Beginn des 3. Halbjahres der Qualifikationsphase.

So läuft die Prüfung ab – wie ist das in Schleswig-Holstein geregelt?

Einzelprüfung vor einem Fachausschuss (Vorsitz, Prüfer/in, Schriftführer/in). Der Prüfling erhält zwei Aufgaben schriftlich zur Vorbereitung (in Mathematik aus verschiedenen Sachgebieten). Die Aufgaben dürfen weder die schriftliche Prüfung noch Klausuren der Qualifikationsphase wiederholen und sich nicht auf ein Halbjahr beschränken. Zuerst trägt der Prüfling beide Aufgaben in selbst gewählter Reihenfolge frei vor (Notizen erlaubt), danach folgt ein Prüfungsgespräch mit weitergehenden Fragen. Der Fachausschuss setzt die Punktzahl mit Mehrheit fest.

Dauer und Vorbereitung – wie ist das in Schleswig-Holstein geregelt?

Mündliche Prüfung in der Regel 20 Minuten. Präsentationsprüfung: Präsentation höchstens 10 Minuten, anschließendes Kolloquium mindestens 20 Minuten. Vorbereitung: 30 Minuten unter Aufsicht, nur mit von der Schule gestelltem Papier und genehmigten Hilfsmitteln. Mit Genehmigung der Abiturprüfungskommission bis zu 60 Minuten bei experimentellen oder gestalterischen Aufgaben. Präsentationsprüfung: Die Aufgabe kommt vier Schulwochen vorher, eine schriftliche Dokumentation ist spätestens zehn Tage vor dem Kolloquium abzugeben.

Zusätzliche mündliche Prüfungen – wie ist das in Schleswig-Holstein geregelt?

In den schriftlich geprüften Fächern gibt es mündliche Prüfungen nur auf Antrag des Prüflings. Der Antrag ist innerhalb der ersten beiden Unterrichtstage nach Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse zu stellen und dann verbindlich. Die Ergebnisse werden mindestens eine Woche, frühestens am sechsten Unterrichtstag vor Beginn der mündlichen Prüfungen mitgeteilt; vorher gibt es eine Beratung durch Tutor/in und Prüfer/in. Wer das Abitur rechnerisch nicht mehr bestehen kann, wird nicht zu den weiteren Prüfungen zugelassen.

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Grundlage: Zeugnis- und Ferienverordnungen bzw. amtliche Terminpläne der 16 Bundesländer und der KMK-Ferienkalender 2026/27 (Stand August 2026). In Ländern mit „In der Regel"-/„Soll"-Vorschriften oder Zeitfenstern entscheidet die Schule im vorgegebenen Rahmen – verbindlich ist deren Auskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.