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Mündliche Abiturprüfung NRW 2027: Ablauf, Dauer, Regeln

Vier Abiturfächer: das 1. bis 3. Fach schriftlich, das 4. Abiturfach wird verpflichtend mündlich geprüft. Hier steht, wie die mündliche Prüfung in NRW abläuft, wie lange sie dauert und wann du freiwillig nachlegen kannst.

20 MinPrüfungsdauer30 MinVorbereitung13. Aprilschriftlich ab

Welche Fächer mündlich geprüft werden

Vier Abiturfächer: das 1. bis 3. Fach schriftlich, das 4. Abiturfach wird verpflichtend mündlich geprüft. In den drei schriftlichen Fächern kann es zusätzlich mündliche Prüfungen geben (angesetzt oder freiwillig). Eine besondere Lernleistung wird mit einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten abgeschlossen.

So läuft die Prüfung ab

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel mindestens 20 und höchstens 30 Minuten und besteht aus zwei etwa gleich langen Teilen: 1. zusammenhängender Vortrag zur vorbereiteten Aufgabe (bloßes Ablesen ist unzulässig), 2. Prüfungsgespräch über größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge. Die Aufgabe wird schriftlich vorgelegt, eine Auswahl zwischen Aufgaben gibt es nicht; die Prüfung darf sich nicht auf ein Kurshalbjahr beschränken. Vorbereitung in der Regel 30 Minuten unter Aufsicht in einem separaten Raum, Notizen erlaubt; bei Experimenten, Höraufgaben (Musik) oder Gestaltungsaufgaben (Kunst) kann sie verlängert werden. Bis zu drei Prüflinge können dieselbe Aufgabe erhalten.

Zusätzliche mündliche Prüfungen

Der Zentrale Abiturausschuss legt nach den schriftlichen Ergebnissen und der Prüfung im 4. Fach fest, wer in welchen schriftlichen Fächern mündlich geprüft wird. Pflicht ist eine Prüfung, wenn sonst die Mindestbedingungen für das Bestehen nicht erfüllt sind (Abweichungs- bzw. Bestehensprüfung). Wer nicht geprüft werden muss, kann sich freiwillig melden (schriftlich bis zu einem von der Schule gesetzten Termin; Belehrung über das Risiko). Die Fächer werden spätestens drei Schultage vor der Prüfung bekanntgegeben; bei mehreren Prüfungen bestimmt der Prüfling die Reihenfolge.

Rechtsgrundlage

Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt, BASS 13-32 Nr. 3.1): § 35 (Fächer der mündlichen Prüfung), § 36 (mündliche Prüfung im 1.–3. Abiturfach), § 37 Abs. 3 (Vorbereitungszeit), § 38 Abs. 3–4 (Dauer, Gestaltung), jeweils mit VV

Amtliche Quelle: bass.schul-welt.de

Tipp: Wie du dich auf Vortrag und Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Mündliches Abitur: so bereitest du dich vor. Die mündlichen Termine in NRW findest du auf Abitur NRW 2027.

Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung in NRW

Wie lange dauert die mündliche Abiturprüfung in NRW?

Die Prüfung dauert 20 Minuten, davor hast du 30 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht.

Welche Fächer mündlich geprüft werden – wie ist das in NRW geregelt?

Vier Abiturfächer: das 1. bis 3. Fach schriftlich, das 4. Abiturfach wird verpflichtend mündlich geprüft. In den drei schriftlichen Fächern kann es zusätzlich mündliche Prüfungen geben (angesetzt oder freiwillig). Eine besondere Lernleistung wird mit einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten abgeschlossen.

So läuft die Prüfung ab – wie ist das in NRW geregelt?

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel mindestens 20 und höchstens 30 Minuten und besteht aus zwei etwa gleich langen Teilen: 1. zusammenhängender Vortrag zur vorbereiteten Aufgabe (bloßes Ablesen ist unzulässig), 2. Prüfungsgespräch über größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge. Die Aufgabe wird schriftlich vorgelegt, eine Auswahl zwischen Aufgaben gibt es nicht; die Prüfung darf sich nicht auf ein Kurshalbjahr beschränken. Vorbereitung in der Regel 30 Minuten unter Aufsicht in einem separaten Raum, Notizen erlaubt; bei Experimenten, Höraufgaben (Musik) oder Gestaltungsaufgaben (Kunst) kann sie verlängert werden. Bis zu drei Prüflinge können dieselbe Aufgabe erhalten.

Zusätzliche mündliche Prüfungen – wie ist das in NRW geregelt?

Der Zentrale Abiturausschuss legt nach den schriftlichen Ergebnissen und der Prüfung im 4. Fach fest, wer in welchen schriftlichen Fächern mündlich geprüft wird. Pflicht ist eine Prüfung, wenn sonst die Mindestbedingungen für das Bestehen nicht erfüllt sind (Abweichungs- bzw. Bestehensprüfung). Wer nicht geprüft werden muss, kann sich freiwillig melden (schriftlich bis zu einem von der Schule gesetzten Termin; Belehrung über das Risiko). Die Fächer werden spätestens drei Schultage vor der Prüfung bekanntgegeben; bei mehreren Prüfungen bestimmt der Prüfling die Reihenfolge.

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Grundlage: Zeugnis- und Ferienverordnungen bzw. amtliche Terminpläne der 16 Bundesländer und der KMK-Ferienkalender 2026/27 (Stand August 2026). In Ländern mit „In der Regel"-/„Soll"-Vorschriften oder Zeitfenstern entscheidet die Schule im vorgegebenen Rahmen – verbindlich ist deren Auskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.