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Mündliche Abiturprüfung Niedersachsen 2027: Ablauf, Dauer, Regeln

Fünf Prüfungsfächer: Im 1. bis 4. Prüfungsfach wird schriftlich geprüft (im 4. Fach kann eine besondere Lernleistung mit Kolloquium an die Stelle treten), im 5. Prüfungsfach mündlich. Hier steht, wie die mündliche Prüfung in Niedersachsen abläuft, wie lange sie dauert und wann du freiwillig nachlegen kannst.

20–30 MinPrüfungsdauer20 MinVorbereitung6. Aprilschriftlich ab

Welche Fächer mündlich geprüft werden

Fünf Prüfungsfächer: Im 1. bis 4. Prüfungsfach wird schriftlich geprüft (im 4. Fach kann eine besondere Lernleistung mit Kolloquium an die Stelle treten), im 5. Prüfungsfach mündlich. Die Prüfung im 5. Fach wird auf Wunsch des Prüflings als Präsentationsprüfung abgelegt (Angabe bis Ende des 2. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase).

So läuft die Prüfung ab

Einzelprüfung (auch in der Gruppe möglich, außer bei der Präsentationsprüfung). Inhalt: Sachgebiete aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, nicht derselbe Inhalt wie in der schriftlichen Prüfung. Zwei Teile: Zuerst trägt der Prüfling etwa die Hälfte der Zeit zusammenhängend zur vorbereiteten Aufgabe vor, danach folgt ein Prüfungsgespräch über größere fachliche Zusammenhänge. Die Prüferin bzw. der Prüfer schlägt die Note vor, der Fachprüfungsausschuss setzt sie fest. Zuhörer (z. B. je ein Mitglied von Schulelternrat und Schülerrat, bis zu zwei Schüler aus dem 1. Jahr der Qualifikationsphase) sind möglich; auf Wunsch des Prüflings werden sie ausgeschlossen.

Dauer und Vorbereitung

Normale mündliche Prüfung: mindestens 20, höchstens 30 Minuten (als Gruppenprüfung 50–70 Minuten). Präsentationsprüfung: 30–45 Minuten, Präsentation und Gespräch etwa gleich lang. Vorbereitung: In der Regel 20 Minuten unter Aufsicht; Notizen sind erlaubt. Bei der Präsentationsprüfung entfällt diese Vorbereitungszeit: Die Aufgabenstellung kommt zwei Wochen vorher, die schriftliche Dokumentation ist eine Woche vor dem Termin abzugeben.

Zusätzliche mündliche Prüfungen

Zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern: Die Prüfungskommission legt nach den schriftlichen Ergebnissen fest, wer in welchem Fach zusätzlich mündlich geprüft wird. Außerdem muss eine mündliche Prüfung angesetzt werden, wenn der Prüfling sie bis zu einem von der Schule bekannt gegebenen Termin schriftlich beantragt (Antragsfrist mindestens zwei Werktage nach Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse; diese Mitteilung soll spätestens vier Werktage vor Beginn der Prüfungen erfolgen). Ist das Abitur rechnerisch nicht mehr zu bestehen, wird die Prüfung abgebrochen.

Rechtsgrundlage

AVO-GOBAK (Niedersachsen) § 2 Abs. 2 (Prüfungsfächer), § 10 (mündliche Abiturprüfung, Präsentationsprüfung), § 11 (besondere Lernleistung), § 12 (Zuhörer), § 13 (zusätzliche mündliche Prüfung, Abbruch); Ergänzende Bestimmungen EB-AVO-GOBAK Nr. 2.3, 10.1–10.6, 13.2–13.3; Fassung ab 05.03.2025

Amtliche Quelle: mk.niedersachsen.de (PDF)

Tipp: Wie du dich auf Vortrag und Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Mündliches Abitur: so bereitest du dich vor. Die mündlichen Termine in Niedersachsen findest du auf Abitur Niedersachsen 2027.

Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung in Niedersachsen

Wie lange dauert die mündliche Abiturprüfung in Niedersachsen?

Die Prüfung dauert 20–30 Minuten, davor hast du 20 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht.

Welche Fächer mündlich geprüft werden – wie ist das in Niedersachsen geregelt?

Fünf Prüfungsfächer: Im 1. bis 4. Prüfungsfach wird schriftlich geprüft (im 4. Fach kann eine besondere Lernleistung mit Kolloquium an die Stelle treten), im 5. Prüfungsfach mündlich. Die Prüfung im 5. Fach wird auf Wunsch des Prüflings als Präsentationsprüfung abgelegt (Angabe bis Ende des 2. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase).

So läuft die Prüfung ab – wie ist das in Niedersachsen geregelt?

Einzelprüfung (auch in der Gruppe möglich, außer bei der Präsentationsprüfung). Inhalt: Sachgebiete aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase, nicht derselbe Inhalt wie in der schriftlichen Prüfung. Zwei Teile: Zuerst trägt der Prüfling etwa die Hälfte der Zeit zusammenhängend zur vorbereiteten Aufgabe vor, danach folgt ein Prüfungsgespräch über größere fachliche Zusammenhänge. Die Prüferin bzw. der Prüfer schlägt die Note vor, der Fachprüfungsausschuss setzt sie fest. Zuhörer (z. B. je ein Mitglied von Schulelternrat und Schülerrat, bis zu zwei Schüler aus dem 1. Jahr der Qualifikationsphase) sind möglich; auf Wunsch des Prüflings werden sie ausgeschlossen.

Dauer und Vorbereitung – wie ist das in Niedersachsen geregelt?

Normale mündliche Prüfung: mindestens 20, höchstens 30 Minuten (als Gruppenprüfung 50–70 Minuten). Präsentationsprüfung: 30–45 Minuten, Präsentation und Gespräch etwa gleich lang. Vorbereitung: In der Regel 20 Minuten unter Aufsicht; Notizen sind erlaubt. Bei der Präsentationsprüfung entfällt diese Vorbereitungszeit: Die Aufgabenstellung kommt zwei Wochen vorher, die schriftliche Dokumentation ist eine Woche vor dem Termin abzugeben.

Zusätzliche mündliche Prüfungen – wie ist das in Niedersachsen geregelt?

Zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Prüfungsfächern: Die Prüfungskommission legt nach den schriftlichen Ergebnissen fest, wer in welchem Fach zusätzlich mündlich geprüft wird. Außerdem muss eine mündliche Prüfung angesetzt werden, wenn der Prüfling sie bis zu einem von der Schule bekannt gegebenen Termin schriftlich beantragt (Antragsfrist mindestens zwei Werktage nach Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse; diese Mitteilung soll spätestens vier Werktage vor Beginn der Prüfungen erfolgen). Ist das Abitur rechnerisch nicht mehr zu bestehen, wird die Prüfung abgebrochen.

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Grundlage: Zeugnis- und Ferienverordnungen bzw. amtliche Terminpläne der 16 Bundesländer und der KMK-Ferienkalender 2026/27 (Stand August 2026). In Ländern mit „In der Regel"-/„Soll"-Vorschriften oder Zeitfenstern entscheidet die Schule im vorgegebenen Rahmen – verbindlich ist deren Auskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.