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Mündliche Abiturprüfung Mecklenburg-Vorpommern 2027: Ablauf, Dauer, Regeln
Zwei mündliche Prüfungsfächer: das 4. und 5. Prüfungsfach (zwei weitere Grundkursfächer). Hier steht, wie die mündliche Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern abläuft, wie lange sie dauert und wann du freiwillig nachlegen kannst.
Welche Fächer mündlich geprüft werden
Zwei mündliche Prüfungsfächer: das 4. und 5. Prüfungsfach (zwei weitere Grundkursfächer). Schriftlich geprüft werden die beiden Leistungskurse und ein Grundkurs. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen Mathematik und Deutsch, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sowie eine Fremdsprache oder ein weiteres MINT-Fach sein. Eines der mündlichen Fächer kann durch eine Besondere Lernleistung (mit Kolloquium) ersetzt werden.
So läuft die Prüfung ab
Einzelprüfung von in der Regel 20 Minuten in zwei Teilen: Zuerst referiert der Prüfling anhand seiner Notizen zu der vorgegebenen Aufgabe (ggf. mit Zusatzfragen), danach folgt ein Prüfungsgespräch zu weiteren Schwerpunkten; beide Teile zählen gleich. Die schriftliche Aufgabe gibt es zur Vorbereitung in der Regel 20 Minuten vorher, unter Aufsicht. Prüfungsstoff sind die Inhalte der Qualifikationsphase; die Aufgaben sind vorher nicht bekannt, Themenabsprachen und Wiederholungen der schriftlichen Prüfung sind unzulässig. In modernen Fremdsprachen ist auf Antrag eine Paarprüfung möglich. Die Note ist der Mittelwert der Bewertungen aller Mitglieder des Fachprüfungsausschusses.
Zusätzliche mündliche Prüfungen
Die Prüfungskommission legt fest, in welchen schriftlichen Fächern ein Prüfling zusätzlich mündlich geprüft wird; vor der ersten mündlichen Prüfung werden ihm die schriftlichen Ergebnisse und diese Fächer mitgeteilt. Unabhängig davon kann der Prüfling selbst schriftlich eine mündliche Prüfung in schriftlichen Prüfungsfächern beantragen – bis zu einem Termin, den der Prüfungsvorsitz bestimmt. Zugelassen zum mündlichen Teil wird nur, wer die Bestehensvoraussetzungen (§ 43) noch erreichen kann.
Rechtsgrundlage
Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (APVO M-V) vom 19. Februar 2019, zuletzt geändert durch Art. 72 des Gesetzes vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V S. 719, 748): § 25 Abs. 3–9 (Gliederung, mündliche Prüfungsfächer), § 26 (Wahl), § 32 (Zulassung zum mündlichen Teil), § 37 (Vorbereitung, Antrag auf zusätzliche mündliche Prüfung), § 38 (Durchführung: 20 Min. Prüfung, 20 Min. Vorbereitung)
Amtliche Quelle: landesrecht-mv.de
Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Wie lange dauert die mündliche Abiturprüfung in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Prüfung dauert 20 Minuten, davor hast du 20 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht.
Welche Fächer mündlich geprüft werden – wie ist das in Mecklenburg-Vorpommern geregelt?
Zwei mündliche Prüfungsfächer: das 4. und 5. Prüfungsfach (zwei weitere Grundkursfächer). Schriftlich geprüft werden die beiden Leistungskurse und ein Grundkurs. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen Mathematik und Deutsch, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach sowie eine Fremdsprache oder ein weiteres MINT-Fach sein. Eines der mündlichen Fächer kann durch eine Besondere Lernleistung (mit Kolloquium) ersetzt werden.
So läuft die Prüfung ab – wie ist das in Mecklenburg-Vorpommern geregelt?
Einzelprüfung von in der Regel 20 Minuten in zwei Teilen: Zuerst referiert der Prüfling anhand seiner Notizen zu der vorgegebenen Aufgabe (ggf. mit Zusatzfragen), danach folgt ein Prüfungsgespräch zu weiteren Schwerpunkten; beide Teile zählen gleich. Die schriftliche Aufgabe gibt es zur Vorbereitung in der Regel 20 Minuten vorher, unter Aufsicht. Prüfungsstoff sind die Inhalte der Qualifikationsphase; die Aufgaben sind vorher nicht bekannt, Themenabsprachen und Wiederholungen der schriftlichen Prüfung sind unzulässig. In modernen Fremdsprachen ist auf Antrag eine Paarprüfung möglich. Die Note ist der Mittelwert der Bewertungen aller Mitglieder des Fachprüfungsausschusses.
Zusätzliche mündliche Prüfungen – wie ist das in Mecklenburg-Vorpommern geregelt?
Die Prüfungskommission legt fest, in welchen schriftlichen Fächern ein Prüfling zusätzlich mündlich geprüft wird; vor der ersten mündlichen Prüfung werden ihm die schriftlichen Ergebnisse und diese Fächer mitgeteilt. Unabhängig davon kann der Prüfling selbst schriftlich eine mündliche Prüfung in schriftlichen Prüfungsfächern beantragen – bis zu einem Termin, den der Prüfungsvorsitz bestimmt. Zugelassen zum mündlichen Teil wird nur, wer die Bestehensvoraussetzungen (§ 43) noch erreichen kann.
Grundlage: Zeugnis- und Ferienverordnungen bzw. amtliche Terminpläne der 16 Bundesländer und der KMK-Ferienkalender 2026/27 (Stand August 2026). In Ländern mit „In der Regel"-/„Soll"-Vorschriften oder Zeitfenstern entscheidet die Schule im vorgegebenen Rahmen – verbindlich ist deren Auskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.