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Mündliche Abiturprüfung Hessen 2027: Ablauf, Dauer, Regeln
Fünf Prüfungsfächer: drei schriftlich (die beiden Leistungskurse und ein weiteres Fach), das vierte Fach wird mündlich geprüft, im fünften Fach wählt man zwischen mündlicher Prüfung, Präsentationsprüfung oder besonderer Lernleistung (mit Kolloquium). Hier steht, wie die mündliche Prüfung in Hessen abläuft, wie lange sie dauert und wann du freiwillig nachlegen kannst.
Welche Fächer mündlich geprüft werden
Fünf Prüfungsfächer: drei schriftlich (die beiden Leistungskurse und ein weiteres Fach), das vierte Fach wird mündlich geprüft, im fünften Fach wählt man zwischen mündlicher Prüfung, Präsentationsprüfung oder besonderer Lernleistung (mit Kolloquium). Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache, Naturwissenschaft oder Informatik müssen unter den Prüfungsfächern sein; alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
So läuft die Prüfung ab
Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 20 Minuten, Präsentationsprüfungen in der Regel 30 Minuten. Vor der mündlichen Prüfung gibt es eine beaufsichtigte Vorbereitungszeit von mindestens 20 und in der Regel höchstens 30 Minuten, Notizen sind erlaubt. In der Regel steht die Hälfte der Prüfungszeit für einen kurzen, möglichst frei gehaltenen Vortrag zur Verfügung, danach folgt das Prüfungsgespräch mit dem Fachausschuss. Normalerweise Einzelprüfung; Gruppenprüfungen mit bis zu drei Prüflingen sind nur mit Zustimmung aller möglich. Die Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. 2027 dürfen mündliche Prüfungen frühestens am 10. Mai 2027 stattfinden.
Zusätzliche mündliche Prüfungen
In jedem schriftlichen Fach ist eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich – auf schriftlichen Antrag des Prüflings bei der Schulleitung oder auf Beschluss des Prüfungsausschusses bzw. Festlegung durch den Vorsitz; in der Regel höchstens in einem Fach. Die Meldung erfolgt spätestens einen Unterrichtstag nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse. Die Prüfung entfällt, wenn das Bestehen schon gesichert ist und durch sie gefährdet werden könnte.
Rechtsgrundlage
Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) Hessen: § 24 (Prüfungsfächer), § 25 Abs. 3 (Dauer), § 34 (Grundsätze, Abs. 2 zusätzliche mündliche Prüfung), § 35 Abs. 2–4 (Vorbereitungszeit, Ablauf), § 37 (fünftes Prüfungsfach); Termine/Meldung: Abiturerlass 2027, Abschnitt II Nr. 1 und 9.5
Amtliche Quelle: rv.hessenrecht.hessen.de
Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung in Hessen
Wie lange dauert die mündliche Abiturprüfung in Hessen?
Die Prüfung dauert 20 Minuten, davor hast du 30 Minuten Vorbereitungszeit unter Aufsicht.
Welche Fächer mündlich geprüft werden – wie ist das in Hessen geregelt?
Fünf Prüfungsfächer: drei schriftlich (die beiden Leistungskurse und ein weiteres Fach), das vierte Fach wird mündlich geprüft, im fünften Fach wählt man zwischen mündlicher Prüfung, Präsentationsprüfung oder besonderer Lernleistung (mit Kolloquium). Deutsch und Mathematik sowie eine Fremdsprache, Naturwissenschaft oder Informatik müssen unter den Prüfungsfächern sein; alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.
So läuft die Prüfung ab – wie ist das in Hessen geregelt?
Mündliche Prüfungen dauern in der Regel 20 Minuten, Präsentationsprüfungen in der Regel 30 Minuten. Vor der mündlichen Prüfung gibt es eine beaufsichtigte Vorbereitungszeit von mindestens 20 und in der Regel höchstens 30 Minuten, Notizen sind erlaubt. In der Regel steht die Hälfte der Prüfungszeit für einen kurzen, möglichst frei gehaltenen Vortrag zur Verfügung, danach folgt das Prüfungsgespräch mit dem Fachausschuss. Normalerweise Einzelprüfung; Gruppenprüfungen mit bis zu drei Prüflingen sind nur mit Zustimmung aller möglich. Die Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. 2027 dürfen mündliche Prüfungen frühestens am 10. Mai 2027 stattfinden.
Zusätzliche mündliche Prüfungen – wie ist das in Hessen geregelt?
In jedem schriftlichen Fach ist eine zusätzliche mündliche Prüfung möglich – auf schriftlichen Antrag des Prüflings bei der Schulleitung oder auf Beschluss des Prüfungsausschusses bzw. Festlegung durch den Vorsitz; in der Regel höchstens in einem Fach. Die Meldung erfolgt spätestens einen Unterrichtstag nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse. Die Prüfung entfällt, wenn das Bestehen schon gesichert ist und durch sie gefährdet werden könnte.
Grundlage: Zeugnis- und Ferienverordnungen bzw. amtliche Terminpläne der 16 Bundesländer und der KMK-Ferienkalender 2026/27 (Stand August 2026). In Ländern mit „In der Regel"-/„Soll"-Vorschriften oder Zeitfenstern entscheidet die Schule im vorgegebenen Rahmen – verbindlich ist deren Auskunft. Alle Angaben ohne Gewähr.